Behandlungsrisiken aus fremden Fachbereichen

23.12.2010


Ist dem behandelnden Arzt ein Risiko im Zeitpunkt der Behandlung noch nicht bekannt und musste es ihm auch nicht bekannt sein, etwa weil es nur in anderen Spezialgebieten der medizinischen Wissenschaft aber nicht in seinem Fachgebiet diskutiert wird, entfällt die Haftung des Arztes mangels schuldhafter Pflichtverletzung

BGH, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 241/09
 

 
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